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MAB
Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennun: vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967"; (Bekanntmachung vom 21. März 1984, GBl. II, Nr. 3)
Kategorie
Beschreibung
037b
ger
331
Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
335
vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967"; (Bekanntmachung vom 21. März 1984, GBl. II, Nr. 3)
370a
Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
410
Berlin
412
Staatsverlag der Deutschen Demokrat. Republik
425
1984
425a
1984
433
64 S.
451b
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Sonderdruck ; 886/18
454
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik / Sonderdruck
455
886/18
012
273062425
081
Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
100
Q 2144
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