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Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennun: vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967"; (Bekanntmachung vom 21. März 1984, GBl. II, Nr. 3)
Kategorie Beschreibung
037bger
331 Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
335 vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967"; (Bekanntmachung vom 21. März 1984, GBl. II, Nr. 3)
370aAbkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
410 Berlin
412 Staatsverlag der Deutschen Demokrat. Republik
425 1984
425a1984
433 64 S.
451bGesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Sonderdruck ; 886/18
454 Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik / Sonderdruck
455 886/18
012 273062425
081 Regelung Nr. 22, Revision 2 - Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds - zum "Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
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