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MAB
Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung: vom 20. März 1958; Bekanntmachung vom 24.September 1976, GBl. II 1 Nr.15 S. 307
Kategorie
Beschreibung
037b
ger
331
Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
335
vom 20. März 1958; Bekanntmachung vom 24.September 1976, GBl. II 1 Nr.15 S. 307
370a
Regelungen Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 19, 20 und 23 zum "Abkommen vom 20.März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung"
410
Berlin
412
Staatsverlag der Deutschen Demokrat. Republik
425
1977
425a
1977
451b
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Sonderdruck ; 886
454
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik / Sonderdruck
455
886
012
285055062
081
Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
100
Q 1408
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