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Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung: vom 20. März 1958; Bekanntmachung vom 24.September 1976, GBl. II 1 Nr.15 S. 307
Kategorie Beschreibung
037bger
331 Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
335 vom 20. März 1958; Bekanntmachung vom 24.September 1976, GBl. II 1 Nr.15 S. 307
370aRegelungen Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 19, 20 und 23 zum "Abkommen vom 20.März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung"
410 Berlin
412 Staatsverlag der Deutschen Demokrat. Republik
425 1977
425a1977
451bGesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Sonderdruck ; 886
454 Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik / Sonderdruck
455 886
012 285055062
081 Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
100 Q 1408
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