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MAB

¬Das¬ AGG in der Unternehmenspraxis: Wie Unternehmen und Personalführung Gesetz und Richtlinien rechtssicher und diskriminierungsfrei umsetzen
Kategorie Beschreibung
036aXA-DE
037bger
077a274545756 Buchausg. u.d.T.: ‡Rühl, Monika: ¬Das¬ AGG in der Unternehmenspraxis
087q978-3-8349-0022-7
100bRühl, Monika
104bHoffmann, Jochen
331 ¬Das¬ AGG in der Unternehmenspraxis
335 Wie Unternehmen und Personalführung Gesetz und Richtlinien rechtssicher und diskriminierungsfrei umsetzen
410 Wiesbaden
412 Gabler
425 2008
425a2008
433 Online-Ressource (264S, digital)
451bSpringerLink. Bücher
501 Literaturverz. S. 191 - 193
517 Preliminary; Die Grundlagen für das AGG; Das arbeitsrechtliche AGG; Einleitung; Folgen für das Personalmanagement; Pro-aktive Auseinandersetzung mit dem AGG: Diversity Management; Rechtsgrundlagen und Umsetzung in anderen EU-Staaten; Weitere EU-Vorgaben und Konsequenzen für das AGG; Zivilrechtliches AGG; Nachwort; Back matter
527 Buchausg. u.d.T.: ‡Rühl, Monika: ¬Das¬ AGG in der Unternehmenspraxis
540aISBN 978-3-8349-9586-5
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750 Die Grundlagen für das AGG -- Das arbeitsrechtliche AGG -- Folgen für das Personalmanagement -- Pro-aktive Auseinandersetzung mit dem AGG: Diversity Management -- Rechtsgrundlagen und Umsetzung in anderen EU-Staaten -- Weitere EU-Vorgaben und Konsequenzen für das AGG -- Zivilrechtliches AGG -- Nachwort.
753 Vorwort Stefan Lauer, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG, Mitglied des Präsidiums BDA, Mitglied des Vorstandes Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGfP) Kaum ein in den letzten Jahren erlassenes Gesetz hat sich schon während seiner Entstehung mit einer größeren kritischen Beobachtung durch die Öffentlichkeit konfrontiert gesehen als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006. Getreu den Brüsseler Richtlinienvorgaben trug es zunächst den Titel „Antidiskriminierungsgesetz“. Im Laufe der parlamentarischen und außerparlamentarischen Diskussion wurde der vorgegebene Begriff „Diskriminierung“ durch „Benachteiligung“ bzw. „Belästigung“ ersetzt, und aus dem viel schärfer klingenden „Antidiskriminierungsgesetz“ wurde das freundlicher anmutende „A- gemeine Gleichbehandlungsgesetz“. Schon unserem Grundgesetz wohnt, aber auch vielen anderen Gesetzen, das Gebot der Gleichbehandlung inne, ohne dass man je daran Anstoß genommen hätte. Was sollte sich also Bedenkliches hinter diesem Namen verbergen? Das Gesetz ist die Umsetzung sechs europäischer Richtlinien, die gem. Art. 13 EG-Vertrag sämtlich einstimmig, also auch mit Zustimmung durch die Bundesrepublik Deutschland, zustande gekommen sind. Allerdings war der deutsche Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Pflicht recht säumig, denn bereits im Jahr 2003 hätte ein Gesetz vorliegen müssen. Es kann dahinstehen, ob diese Verzögerung dadurch begründet ist, dass der Gesetzgeber sich bewusst war, hier einen tiefen Einschnitt in den Grundsatz der Vertragsfreiheit, eine der wichtigsten Säulen unseres Zivilrechts, vornehmen zu müssen oder ob es einfach die Schwierigkeiten der Ausgestaltung waren, bei der Abfassung des Gesetzes die vielen bereits existierenden V- schriften zu diesem Thema zu integrieren oder auch außer Kraft zu setzen.
902g 25719620X Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
902t 25719620X Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
902s 20906448X Personalpolitik
902s 209023279 Management
902s 211148946 Vielfalt
012 28060694X
081 ¬Das¬ AGG in der Unternehmenspraxis
100 Springer E-Book
125aElektronischer Volltext - Campuslizenz
655e$uhttp://dx.doi.org/10.1007/978-3-8349-9586-5
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